Kanzlei

 

Reichl Fischer - Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Unsere Kanzlei wurde 1987 gegründet, unser Ziel ist die umfassende und persönliche Betreuung in Rechtssachen. Wir bieten Ihnen eine hochqualifizierte Beratung in den wesentlichen Bereichen des Zivil-, Wirtschafts-, Straf- und Verwaltungsrechts.

Unsere Klienten schätzen die rasche und effiziente Behandlung ihrer Anliegen, die individuelle und persönliche Betreuung und vor allem unsere wirtschaftliche und zielorientierte Arbeitsweise. Wir vertreten Sie vor allen österreichischen und deutschen Gerichten und Behörden, beraten Sie bei Ihrer Unternehmensführung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Unsere langjährige Berufserfahrung und die ständige Weiterbildung lassen uns auf ein entsprechendes Fachwissen zurückgreifen. Bei uns bleiben auch Zusammenhänge mit anderen Rechtsgebieten nicht unberücksichtigt.

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Ihre Ansprechpartner bei Reichl Fischer Rechtsanwälte

Dr. Roland Reichl

 Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg, Promotion 1981
  seit 1987 selbständiger Rechtsanwalt in Salzburg
  1995 Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland
  Aufsichtsvorsitzender der Volksbank Salzburg reg. Gen.
Delegierter des SAMTC (Salzburger Automobil-, Motorrad- und Touringclub)
Mitglied der Salzburger Juristischen Gesellschaft
Fremdsprachen: Englisch, Niederländisch

Mag. Hans-Peter Fischer

  Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg, Abschluss 2008
  seit 2014 selbstständiger Rechtsanwalt in Salzburg
  Mitglied des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer als
    Konzipientenvertreter (2010-2012)
  seit November 2018 Mitglied des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer
  Mitglied der Salzburger Juristischen Gesellschaft
  Mitglied des Österreichischen Rechtsanwaltsvereines
  Vortragstätigkeit
  Fremdsprachen: Englisch, Italienisch

Wenn Sie einen professionellen Rechtsbeistand benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Die Rechtsanwaltskanzlei Reichl Fischer in Salzburg ist Ihre zuverlässige Anlaufstelle für Belange aus dem Zivil-, Wirtschafts-, Straf- und Verwaltungsrecht.